Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze - DRSA

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Kursverwaltung Wasserwacht

Tel: 02238 94 94 219 
(werktags, 16 Uhr bis 20 Uhr)
kursverwaltung(at)wasserwacht-sinnersdorf(dot)de

Kesselsgasse 2
50259 Pulheim

Voraussetzungen

Für die erfolgreiche Teilnahme und den Erwerb des Abzeichens/der Qualifikation sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuweisen:

Allgemeine Voraussetzung

  • Mindestalter: 12 Jahre

Praktische Fertigkeiten

Die folgenden Übungen müssen sicher beherrscht und in der geforderten Zeit bzw. Form demonstriert werden:

  • Schwimmtechniken und Ausdauer:
    • 200 Meter Schwimmen in höchstens 10 Minuten, davon:
      • 100 Meter in Bauchlage
      • 100 Meter in Rückenlage mit Grätschschwung (ohne Armtätigkeit)
    • 100 Meter Schwimmen in Kleidung in höchstens 4 Minuten, anschließend im Wasser entkleiden.
  • Sprungtechniken:
    • Drei verschiedene Sprünge aus etwa 1 Meter Höhe (z.B. Abrenner, Kopfsprung, Paketsprung, Startsprung, Fußsprung).
  • Tauchfähigkeiten:
    • 15 Meter Streckentauchen.
    • Zweimal Tieftauchen von der Wasseroberfläche (einmal kopfwärts und einmal fußwärts) innerhalb von 3 Minuten. Dabei muss zweimal ein 5 kg Tauchring oder ein gleichartiger Gegenstand aus einer Wassertiefe von 2 bis 3 Metern heraufgeholt werden.
  • Rettungstechniken (Transportieren, Schleppen, Befreien):
    • 50 Meter Transportschwimmen (Schieben).
    • Nachweis der Kenntnisse zur Vermeidung von Umklammerungen sowie praktische Fertigkeiten zur Befreiung aus:
      • Halsumklammerung von hinten
      • Halswürgegriff von hinten
    • 50 Meter Schleppen einer Person mittels Achselgriff und Fesselschleppgriff nach Flaig.
  • Kombinierte Rettungsübung (ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge):
    • 20 Meter Anschwimmen in Bauchlage.
    • Etwa auf halber Strecke: Abtauchen auf 2-3 Meter Wassertiefe und Heraufholen eines 5 kg Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes.
    • Den Tauchring fallen lassen und das Anschwimmen fortsetzen.
    • 20 Meter Schleppen eines Partners.
    • Demonstration des Anlandbringens des Geretteten.

Theoretische Kenntnisse

Der Nachweis folgender theoretischer Kenntnisse ist erforderlich:

  • Atmung und Blutkreislauf sowie die Durchführung der Wiederbelebung.
  • Gefahren an und im Wasser.
  • Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfällen (Selbst- und Fremdrettung).
  • Aufgaben und Organisation des Roten Kreuzes, insbesondere der Wasserwacht.
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