Rettungsfähigkeit

Fortbildungen für Lehrkräfte: Nachweis der Rettungsfähigkeit in NRW

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Kursverwaltung Wasserwacht

Tel: 02238 94 94 219 
(werktags, 16 Uhr bis 20 Uhr)
kursverwaltung(at)wasserwacht-sinnersdorf(dot)de

Kesselsgasse 2
50259 Pulheim

Die Aufsicht beim Schulschwimmen ist für Lehrkräfte eine verantwortungsvolle Aufgabe. Die Wasserwacht Sinnersdorf bietet Ihnen die Möglichkeit, den erforderlichen Nachweis der Rettungsfähigkeit gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen zu erlangen. Dieser Nachweis ist die Mindestvoraussetzung für die Beaufsichtigung des Schulschwimmens in Schwimmbädern (gilt nicht für Freigewässer).

Gesetzliche Grundlage (Auszug)

Gemäß dem Gemeinsamen Runderlass (Gem. RdErl.) des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport (VII.4-8244-99/2002) und des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder (722.36-32/0-183/01) vom 30. August 2002 ist eine Lehrkraft in NRW rettungsfähig, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

Möglichkeiten zum Nachweis Ihrer Rettungsfähigkeit

  1. Deutsches Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) Bronze
    • Der Besitz eines aktuellen Deutschen Rettungsschwimmabzeichens Bronze gilt als vollwertiger Nachweis der Rettungsfähigkeit.
    • Unsere Empfehlung: Wir raten dringend dazu, einen entsprechenden Lehrgang zum DRSA Bronze zu besuchen. So erwerben oder frischen Sie fundierte Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich Rettungsschwimmen umfassend auf.
  2. Spezifischer Nachweis der Rettungsfähigkeit (gemäß Erlass Unterpunkt b)
    • Diese Option richtet sich an Lehrkräfte, die die Mindestanforderungen des Erlasses erfüllen müssen.
    • Voraussetzung hierfür: Besitz eines aktuellen Deutschen Schwimmabzeichens Bronze (beinhaltet: Sprung vom Beckenrand, 200m Schwimmen in max. 7 Minuten; Kenntnis der Baderegeln).
    • Zusätzlich erforderliche Prüfungsleistungen:
      • Heraufholen eines 5 kg schweren Gegenstandes von der Wasseroberfläche (aus 2 bis 3 m Wassertiefe) vom Beckenboden und anschließendes Zum-Beckenrand-Bringen.
      • 10 Meter Streckentauchen.
      • Kenntnisse und Fertigkeiten, um Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder zu vermeiden oder sich aus diesen zu lösen.
      • Schleppen einer etwa gleich schweren Person mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 Meter weit und anschließendes sicheres Anlandbringen.
      • Kenntnisse und Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen.
    • Zertifizierung: Die Wasserwacht Sinnersdorf prüft diese spezifischen Leistungen (gemäß Unterpunkt b des Erlasses) und stellt eine entsprechende Bescheinigung aus.
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