Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Gold - DRSA

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Kursverwaltung Wasserwacht

Tel: 02238 94 94 219 
(werktags, 16 Uhr bis 20 Uhr)
kursverwaltung(at)wasserwacht-sinnersdorf(dot)de

Kesselsgasse 2
50259 Pulheim

Voraussetzungen

Für die erfolgreiche Teilnahme und den Erwerb des Abzeichens/der Qualifikation sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuweisen:

Allgemeine Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Nachweis DRSA Silber: Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens Silber (darf bei Beginn der Prüfung nicht älter als 3 Jahre sein).
  • Erste-Hilfe-Ausbildung: Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 9 Lerneinheiten), der bei Beginn der Prüfung nicht älter als 3 Jahre sein darf.

Praktische Fertigkeiten

Die folgenden Übungen müssen sicher beherrscht und in der geforderten Zeit bzw. Form demonstriert werden:

  • Schwimmtechniken und Ausdauer (mit und ohne Hilfsmittel):
    • 300 Meter Flossenschwimmen in höchstens 6 Minuten, davon:
      • 250 Meter in Bauch- oder Seitenlage
      • 50 Meter Schleppen eines Partners (Partner in Kleidung) mit Achselgriff.
    • 300 Meter Schwimmen in Kleidung in höchstens 9 Minuten, anschließend im Wasser entkleiden.
    • 100 Meter Schwimmen in höchstens 1:40 Minuten.
  • Tauchfähigkeiten:
    • 30 Meter Streckentauchen, dabei Heraufholen von mindestens 8 aus 10 kleinen Tauchringen oder Tellern, die auf einer Strecke von 20 Metern in einer höchstens 2 Meter breiten Gasse verteilt sind.
    • Dreimal Tieftauchen in Kleidung innerhalb von 3 Minuten (Wassertiefe zwischen 3 und 5 Metern):
      • Erstes Mal: mit einem Kopfsprung von der Wasseroberfläche.
      • Zweites und drittes Mal: je einmal kopf- und einmal fußwärts von der Wasseroberfläche.
      • Bei jedem der drei Tauchgänge: gleichzeitiges Heraufholen von jeweils zwei 5-kg-Tauchringen (oder gleichartigen Gegenständen), die ca. 3 Meter voneinander entfernt liegen.
  • Rettungstechniken (Transportieren, Schleppen, Befreien):
    • 50 Meter Transportschwimmen (Schieben), beide Partner in Kleidung, in höchstens 1:30 Minuten.
    • Nachweis der Kenntnisse zur Vermeidung von Umklammerungen sowie praktische Fertigkeiten zur Befreiung aus:
      • Halsumklammerung von hinten
      • Halswürgegriff von hinten
  • Kombinierte Rettungsübung (beide Partner in Kleidung; ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge):
    • 25 Meter Schwimmen in höchstens 30 Sekunden.
    • Abtauchen auf 3-5 Meter Wassertiefe und Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen.
    • Lösen einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff.
    • 25 Meter Schleppen einer Person mit einem Fesselgriff in höchstens 60 Sekunden.
    • Anlandbringen des Geretteten.
    • Anschließend: 3 Minuten Vorführung der Atemspende (Herz-Lungen-Wiederbelebung) am Phantom.
  • Handhabung von Rettungsgeräten:
    • Retten mit Rettungsball und Leine:
      • Zielwurf: 12 Meter Weitwerfen in einen Zielsektor (3 Meter Öffnung) in 12 Meter Entfernung.
      • Anforderung: 6 Würfe innerhalb von 5 Minuten, davon mindestens 4 Treffer.
    • Retten mit Rettungsgurt und Leine (Demonstration der Anwendung als Schwimmer und als Leinenführer).
    • Handhabung gebräuchlicher Wiederbelebungsgeräte.

Theoretische Kenntnisse

Der Nachweis folgender theoretischer Kenntnisse ist erforderlich:

  • Wiederbelebung (Atemspende).
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen.
  • Rechte und Pflichten bei Hilfeleistungen.
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